Habt ihr auch eine Genehmigung?

Erstellt von Leon Kuhnt, Geändert am Tue, 21 Jun 2022 um 05:10 PM von Leon Kuhnt

Immer wieder wird die Frage nach einer Genehmigung für unsere Tätigkeit gestellt - dies liegt vermutlich an der typischen Denkweise über den deutschen Bürokratie- und Genehmigungswahnsinn und somit für alles jederzeit eine aktuelle Genehmigung benötigt. Dem ist, entgegen aller Erwartungen, jedoch nicht der Fall. Man muss jedoch in verschiedene Bereiche unterscheiden. Der öffentliche Rettungsdienst kommt, wenn man im Notfall die Notrufnummer 112 wählt, etwa weil ein Unfall geschehen ist oder man die Leistelle kontaktiert, um eine akut erkrankte Person mit einem Krankentransportwagen in ein Krankenhaus bringen zu lassen. Die Notfallrettung geschieht also öffentlichen Auftrag und wird durch die jeweiligen Ausschreibungen staatlich vergeben - hierfür sind Genehmigungen notwendig. Ähnlich sieht es beim Katastrophenschutz aus, der ebenfalls im Auftrag des Staates handelt. Der Krankentransport wird durch verschiedene Hilfsorganisationen und private Dienstleister abgewickelt, welche beispielweise von einer Stadt oder einem Landkreis beauftragt und kann dabei auch beauflagt werden. Da dies in Deutschland entsprechend Ländersache ist, kommt es hier auf das jeweils geltende Landesgesetz an. In manchen Bundeländern benötigt man für die Krankenbeförderung tatsächlich eine Genehmigung und in manchen nicht. Ganz anders verhält es sich bei (Demo-)Sanitätswachdiensten. Dabei ist es vollkommen egal, ob es sich um ein Sportfest, eine Kundgebung, eine Demonstration, ein Konzert, eine Stadtfest oder Ähnliches handelt. Ein (Demo-)Sanitätswachdienst geschieht nicht im staatlichen Auftrag sondern immer in einem privatrechtlichen Rahmen. Grundlage hierfür sind in der Regel die Anforderung des jeweiligen Veranstalters sowie die allgemeinen Auftragsbedingungen der Organisation, welche den letztlichen (Demo-)Sanitätswachdienst ableistet. Dies gilt für alle großen und bekannten Hilfsorganisationen sowie alle kleinen und/oder privaten Organisationen geleichermaßen. Eine behördliche Genehmigung ist daher nicht notwendig.

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