Sind Demosanitäter*innen auch Teilnehmer*innen einer Versammlung?

Erstellt von Leon Kuhnt, Geändert am Tue, 21 Jun 2022 um 04:59 PM von Leon Kuhnt

Wenn wir erkenntlich als Demosanitäter*innen auf einer Versammlung anzutreffen sind, dann sind wir mit der medizinischen Absicherung dieser befasst. Zu diesem Zeitpunkt sind wir auch nur als Sanitäter*innen und ausdrücklich nicht als Teilnehmer*innen anwesend. Daher nutzen wir auch keine Versammlungsmittel wie Fahnen, Transparente oder Schilder mit Forderungen, um unsere politischen und gesellschaftlichen Ansichten kundzutun und skandieren daher auch keine Parolen. Wir sind lediglich dafür da, dass andere ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit möglichst gefahrlos wahrnehmen können. Aufgrund dessen fallen unsere Helfer*innen auch nicht unter die Regularien des Versammlungsgesetzes - wie beispielsweise auch Journalist*innen - und dürfen zum Selbstschutz beispielsweise auch Helme tragen, welche sonst als Schutzbewaffnung gelten. Dies ist vielen nicht bekannt - auch einigen Polizist*innen nicht. Daher gab es hierzu auch gerichtliche Auseinandersetzungen. Im Jahr 2018 hat das Landgericht Berlin hier entsprechend zugunsten der Demosanitäter*innen entschieden und erklärt, dass diese keine Teilnehmer*innen einer Versammlung sind.

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